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Insolvenzrecht

Droht Ihnen als Privatperson oder Ihrem Unternehmen die Insolvenz oder befinden Sie sich bereits in einem Insolvenzverfahren? Sind Sie Gläubiger einer insolvenzbedrohten Firma oder auch einzelnen Person? Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Insolvenzrechts. Auch bei bereits laufenden Insolvenzverfahren erhalten Sie eine sofortige Beratung in der Kanzlei!

Das Ziel der Schuldenfreiheit kann entweder über die Durchführung von Verhandlungen oder über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf von spätestens sechs Jahren nach Insolvenzeröffnung eintreten.

Unsere Leistungen im gewerblichen Insolvenzrecht:

  • Beratung von Unternehmern vor und in der Insolvenz
  • Strategische Insolvenz, Insolvenzplan
  • Durchführung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung als Sachwalter
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Prüfung der Massezugehörigkeit von Gegenständen und Forderungen
  • Insolvenzantrag und Pflichten der Geschäftsführer; Geschäftsführerhaftung, Insolvenzstrafrecht
  • Beratung und Vertretung von Gläubigern eines insolventen Unternehmens (z. B. Kunden oder Lieferanten)

Nach dem seit dem 01.07.2014 geltenden Insolvenzrecht kann die Restschuldbefreiung unter gewissen Voraussetzungen auch bereits nach fünf bzw. nach drei Jahren erteilt werden. Dementsprechend kann auch in der gerichtlichen Schuldenbereinigung oder mittels Durchführung von Verhandlungen eine Schuldenfreiheit schon nach fünf oder drei Jahren erreicht werden.

Unsere Leistungen im privaten Insolvenzrecht:

  • Beratung und Vertretung von Privatpersonen vor und in der Insolvenz:
    • Gerichtliche Schuldenbereinigung und Durchführung von Verhandlungen, Insolvenzantragstellung, Beratung und Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Prüfung von Aussonderungs- oder Absonderungsansprüchen von Gläubigern und von Anträgen und Beschlüssen über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

Nach dem seit dem 01.07.2014 geltenden Insolvenzrecht kann die Restschuldbefreiung unter gewissen Voraussetzungen auch bereits nach fünf bzw. nach drei Jahren erteilt werden. Dementsprechend kann auch in der gerichtlichen Schuldenbereinigung oder mittels Durchführung von Verhandlungen eine Schuldenfreiheit schon nach fünf oder drei Jahren erreicht werden. Die Verbraucherinsolvenz zielt auf eine erteilte Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht ab. Für Sie soll so ein finanzieller Neuanfang geschaffen werden.

© Reidel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. 2016
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